Der LAKA-Vorstand begrüßt das Vorhaben des Bundesjustizministers, dass es bei der Strafzumessung eine Rolle spielen soll, ob der Täter “rassistische, fremdenfeindliche oder sonstige menschenverachtende Ziele verfolgt”.
Dies würde dazu führen, dass nicht nur die Justiz gegenüber rassistisch motivierten Straftaten sensibilisiert, sondern auch Polizeistatistiken einigermaßen richtig geführt würden.

„Das rechtzeitige Erkennen von rechtsextremen Straftaten und Strukturen kann Leben retten“, bekräftigt auch das Vorstandsmitglied der LAKA und MdB a.D., Herr Memet Kilic, der ständiger Gast im NSU-Untersuchungsausschuss war.
„Viel zu oft werden rechtsextreme Gewalttaten in den Polizeistatistiken nicht als solche geführt. Solche Fälle häufen sich massiv, dies ist der eigentliche Skandal. Wenn Gruppen betrunkener Skinheads unter „Heil Hitler“-Rufen Obdachlose, Punks oder MigrantInnen verprügelt und sogar getötet haben, wurde das in den vergangen Jahrzehnten von Polizei, Staatsanwaltschaften und Gerichten regelmäßig nicht als rechtsextreme Tat eingestuft, weil angeblich kein klares politisches Motiv erkennbar sei. Diese Verbrechen wurden als Zufallstaten irgendwelcher betrunkener Jugendlicher abgetan. In den Verbrechensstatistiken tauchten sie daher natürlich auch nicht als politisch motivierte Straftaten auf“, so Kilic.

Die LAKA hält die politische Zielrichtung für richtig, dass Straftaten mit rassistischen oder menschenverachtenden Motiven härter bestraft werden als andere Delikte.
Es ist uns aber bewusst, dass im Kampf gegen Rechtsextremismus man sich nicht allein auf den Staat verlassen darf. Eine starke Zivilgesellschaft ist der Schlüssel zur wirksamen Bekämpfung von Rechtsextremismus. Demokratische Initiativen aktivieren Kräfte, beraten vor Ort und unterstützen Opfer rechter Gewalt. Diese Projekte brauchen eine kontinuierliche und ausreichende Unterstützung.

Info:
Es gab mehr als 800 Waffenfunde bei Rechtsextremen allein in den vergangenen zwei Jahren. Darunter 40 Spreng- und Brandvorrichtungen und eine ganzen Reihe an glücklicherweise vereitelten Bombenanschlägen durch Rechtsextreme. Trotzdem gab es scheinbar kein politisches Interesse, über eine gefährliche, terroristische, rechtsextreme Szene nachzudenken.

Dass es keine genauen Zahlen gibt, wie viele gefährliche Neo-Nazis untergetaucht sind, begründen die Behörden wieder mit dem Trennungsgebot von Polizei und Geheimdienst. Dieses verbietet der Polizei aber sicher nicht, auch in ihren eigenen Datenbanken und Fahndungslisten zu vermerken, dass es sich um Personen mit rechtsextremistischem Hintergrund handelt.

Wenn eine als Rechtsextremist bekannte Person von der Polizei beim Bombenbauen erwischt wird und dann untertaucht, muss die Polizei nicht erst beim Verfassungsschutz nachfragen, ob diese Person möglicherweise gefährlich ist. Und mit genau solchen Fällen haben wir es hier konkret zu tun. Es wurde in der Vergangenheit schlicht kein Wert auf die Eigenschaft „Rechtsextremist“ gelegt, das schien der Polizei auch in Verbindung mit Gewalttaten keine relevante Information zu sein.