EGMR zu Erbrecht nichtehelicher Kinder
Der Europäische Gerichtshof für Menschenrechte (EGMR) hat mit Urteil vom 07.02.2013 entschieden, dass eine Diskriminierung nichtehelicher Kinder im Erbrecht eine Grundrechtverletzung darstellt. Dabei hat er klargestellt, dass dies auch für die Zeiten vor der Abschaffung dieser Diskriminierung durch den Gesetzgeber gelte.
Sachverhalt und Entscheidung

Der Kläger war ein 70-jähriger Mann, dessen französische Mutter 1994 gestorben war. Als nichteheliches Kind war er kein Erbe. Der französische Gesetzgeber hat die nichtehelichen Kinder erst bei Erbfällen ab 2001 gleichgestellt. Der EGMR stellt fest, dass die Diskriminierung von nichtehelichen Kindern das Eigentumsrecht des Klägers verletze.
https://www.wf-frank.com/uploads/media/CASE_OF_FABRIS_v__FRANCE.pdf