Welches Ehegüterrecht ist für die Erbfolge maßgebend?
Gutachterliche Stellungnahme
Herr M.T, Rechtsanwalt und Notar, hat Herrn Av. Memet Kilic, türkischer Jurist, in der Erbsache O. E. um folgende kurze Stellungnahme gebeten:
Der türkische Staatsangehörige O. E. ist gestorben und hinterläßt kein Testament.
Zum Nachlaß gehört Grundbesitz in Hirschhorn/Deutschland. Er könnte beerbt worden sein von seiner Ehefrau F. E. und den ehegemeinsamen Kindern D., M., R. und der Tochter G. K., geb. Erdogan.
Welches Recht ist auf die Erbfolge anwendbar?
Welches Recht (deutsches oder türkisches) ist auf die Erbfolge bei Gütertrennung anwendbar? (Welches Ehegüterrecht ist für die Erbfolge maßgebend?).
I. Welches Recht ist auf die Erbfolge anwendbar?
(hier nicht veröffentlicht)
II. Welches Ehegüterrecht ist für die Erbfolge maßgebend? (Erbstatut und Ehegüterstatut)
(hier nicht veröffentlicht)
Av. Memet Kilic, LL.M (Heidelberg)